Was versteht man unter "umfangreicher Verarbeitung"?

von Freya Wolfenstaedter

Was versteht man unter "umfangreicher Verarbeitung"?

Bild: pexels.com

Die umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt besonderem Schutz bzw. besonderen Maßnahmen. Sie ist beispielweise ein wichtiger Faktor der Beantwortung der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss oder aber auch eine Datenschutzfolgenabschätzung notwendig wird. Doch was genau ist mit der umfangreichen Verarbeitung gemeint?

Die DSGVO selbst gibt keine Definition, was „umfangreich“ einschließt und was ausgeschlossen wird. Es gibt allerdings einige Faktoren, die aus Erwägungsgrund 91 der DSGVO herangezogen werden können, um zu beurteilen, ob eine „umfangreiche“ Überwachung oder Verarbeitung vorliegt.

Ein wichtiger Faktor ist die Menge der personenbezogenen Daten, also das Volumen der verarbeiteten Daten. Werden beispielsweise viele unterschiedliche Daten bezogen auf eine Person verarbeitet, handelt es sich um eine große Menge personenbezogener Daten.

Weiterhin spielt der geografische Aspekt eine Rolle. Die Verarbeitung kann beispielsweise auf regionaler, nationaler oder supranationaler Ebene erfolgen, wodurch die Verarbeitung schrittweise auch immer umfangreicher wird.

Die Anzahl der betroffenen Personen ist ein weiterer Faktor. Je mehr Daten von unterschiedlichen Personen verarbeitet werden, desto umfangreicher wird auch die Verarbeitung.

Auch die Dauer der Verarbeitung ist wichtig. Bei einmaliger Verarbeitung handelt es sich um einen anderen Umfang als bei mehrmaliger Verarbeitung.

Sind von diesen vier genannten Faktoren mehrere erhöht, spricht dies für eine umfangreiche Verarbeitung.

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