Newsletter
von Freya Wolfenstaedter
Newsletter werden immer mehr als Medium genutzt, um Informationen zu verbreiten. Bei der Versendung dieser Newsletter ist das Datenschutzrecht zu beachten, da personenbezogene Daten verarbeitet werden, um eben diese Newsletter zustellen zu können. Häufig handelt es sich allerdings auch um Werbemittel, weshalb häufig auch das Wettbewerbsrecht zusätzlich beachtet werden muss.
Bei der Versendung eines Newsletters kommt es mindestens zur Verarbeitung einer E-Mail-Adresse. Erfolgt die Verarbeitung dieser zu Werbezwecken, so muss eine Einwilligung nach Vorschriften des UWG (Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) ausdrücklich und nach DSGVO (Art. 7 Abs. 1 DSGVO) nachweisbar erfolgen. Dabei wird mit Werbung jede Maßnahme gemeint, die zur Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen dienen soll. Demnach erstreckt sich die Bezeichnung „Werbung“ über einen weiten Bereich.
Sollte der Newsletter in den nichtwerblichen Bereich fallen, so gelten für die Verarbeitung von Daten zum Zweck der Versendung dieses Newsletters ausschließlich die datenschutzrechtlichen Regeln. Die Verarbeitung kann sich also beispielsweise auf eine vertragliche oder rechtliche Grundlage stützen, in welchen Fällen eine Einwilligung nicht notwendig wäre, da es sich nicht um Werbung handelt, sondern lediglich um Versand von Informationen per E-Mail.
Der Versand eines Newsletters, auch zu Werbezwecken, erfüllt die Anforderungen der ausdrücklichen und nachweisbaren Einwilligung beispielsweise durch das sogenannte Double-Opt-In Verfahren. Hierbei meldet sich der potenzielle Kunde/Interessent am Newsletter für eben diesen an und bestätigt nochmal seine Anmeldung durch das Anklicken eines Bestätigungslinks, welcher per Mail zugesandt wurde. Mit diesem Verfahren kann die Einwilligung eingeholt und dokumentiert werden.
Ein ebenfalls interessanter Aspekt ist, dass im Falle einer bisherigen Newsletter-Versendung zu Werbezwecken ohne ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung zu beachten ist, dass allein schon das Versenden einer „Einwilligungsaufforderung“ nicht zulässig wäre, ohne dafür vorher die ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung einzuholen. Dies ist natürlich nahezu unmöglich ohne einen Verstoß gegen den Datenschutz.
Insgesamt lässt sich also sagen, dass beim Versand von Newslettern einige Aspekte, insbesondere für den Versand von Werbung, zu beachten sind. Sobald eine ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung besteht, steht dem Versand eines Newsletters nichts im Wege.