Fotografien und Datenschutz - persönlicher Bereich
von Freya Wolfenstaedter
Fotos sind aus unserer Zeit kaum noch wegzudenken: noch nie konnten so schnell Augenblicke festgehalten werden und diese Fotos dann auch leicht mit anderen geteilt werden. Auch hier ist der Datenschutz zu beachten. Es stellen sich einige Fragen, inwiefern die DSGVO angewandt werden muss, auf welche in diesem und den folgenden Artikeln eingegangen wird.
Zunächst stellt jedes Foto, auf dem ein Mensch abgebildet ist, ein personenbezogenes Datum dar. Bilder, die durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gemacht werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO. Diese fallen unter die sogenannte Haushaltsausnahme, die bereits bei der Videobeobachtung eine Rolle spielte. Von dieser Haushaltsausnahme sind zum Beispiel Fotos inbegriffen, die für die eigene Erinnerung von Veranstaltungen wie Familienfeiern oder Schulveranstaltungen gemacht wurden.
Diese Haushaltsausnahme ist allerdings sehr eng gefasst. Die Fotos dürfen nicht für jeden zugänglich sein, da sonst die DSGVO wieder Anwendung findet. Die Veröffentlichung der Fotos auf beispielsweise einer frei zugänglichen Internetseite, sodass sich jeder dort anmelden und die Fotos so einsehen könnte, wäre keine rein persönliche oder familiäre Tätigkeit. Noch unter die Haushaltsausnahme fallen würde das zugänglich machen durch eine durch Nutzernamen und Passwort geschützten Gruppe oder einem geschlossenen Forum. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass sich nur ein geschlossener Kreis zu den Aufnahmen Zugang hat.
Natürlich ist es auch möglich, Fotografien außerhalb des privaten Raums anzufertigen und auch zu verarbeiten, allerdings sind dann die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Bei Fotos kommen allerdings noch weitere rechtliche Bestimmungen hinzu, die einen Einfluss auf den Umgang mit den Aufnahmen hat. Diese sind zum einen das Kunsturhebergesetz und zum anderen das in der Rechtsprechung entwickelte Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
In den nächsten Artikeln werden diese rechtlichen Bestimmungen näher behandelt, genauso wie Fotoaufnahmen zu journalistischen Zwecken, die Rechtsgrundlagen, auf welcher Fotos angefertigt und verbreitet werden dürfen sowie die Pflichten des Verantwortlichen.