Datenspuren im Internet - Social-Media-Plugins

von Freya Wolfenstaedter

Bild: pexels.com

Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten an Aktivitäten und Inhalten, die dem Besucher von Internetseiten zur Verfügung stehen. Dabei sind, je nach dem, was auf einer Website besucht wird und was die Website an Funktionen zur Verfügung stellt, unterschiedliche technische Bausteine in der Website verbaut, welche auch die Nutzerdaten des Besuchers der Seite aufzeichnen, verarbeiten und weitergeben können. Eines dieser Werkzeuge sind Social-Media-Plugins.

In den letzten Artikeln wurde bereits darauf eingegangen, dass es bestimmte Dienste von Drittanbietern gibt, die auf Websites integriert werden können. Dabei wurden im letzten Artikel bereits Drittanbieter-Cookies und Zählpixel behandelt. Auch Social-Media-Plugins stammen von Drittanbietern. Über diese Plugins können zum Beispiel Inhalte von Sozialen Medien direkt auf der Website geteilt und dargestellt werden.

Werden diese Plugins so verwendet, dass personenbezogene Daten bereits beim Laden der Website Dritten zur Verfügung gestellt werden und diese dann zu eigenen Zwecken Dritter genutzt werden, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Es bedarf einer vorherigen Einwilligung des Nutzers, sodass die Plugins erst dann geladen werden, sobald der Nutzer der Datenverarbeitung und -weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.

Das bedeutet also für Webseitenbetreiber, dass die Plugins technisch so integriert werden müssen, dass eine Datenvermittlung an Dritte erst dann stattfinden kann, wenn der Nutzer entsprechend den Anforderungen der DSGVO die Einwilligung erteilt hat. Der Nutzer muss also ausreichend informier worden sein und durch eine eindeutige Handlung der Verarbeitung zustimmen. Diese Handlung kann beispielsweise das Sätzen eines Häkchens darstellen.

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