Datenschutz im Homeoffice

von Freya Wolfenstaedter

Bild: pexels.com

Gerade während der Coronapandemie wird das Arbeiten im Homeoffice immer häufiger. Doch auch zuhause sollte bei der Gestaltung des Heimarbeitsplatzes einiges beachtet werden, da auch hier das Arbeiten mit personenbezogenen datenschutzkonform erfolgen muss. Daher baut dieser Artikel auf dem letzten Artikel über datenschutzgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz auf.

Generell gilt, dass die Tipps und Verhaltensweisen, die für den Arbeitsplatz im Büro gelten, auch zuhause seine Gültigkeit behalten. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Sachen nicht unbeaufsichtigt und verschlüsselt bleiben, da auch Mitbewohner oder Familie nicht auf die Daten zugreifen dürfen. Demnach sollte der Arbeitsplatz möglichst so eingerichtet werden, dass andere nicht auf den Bildschirm sehen können und beispielsweise Notizen auch nicht durch Fenster oder Ähnliches eingesehen werden können. Auch die Dokumente und Speichermedien sollten so gelagert werden, dass sie nicht offen zugänglich sind, sie also beispielsweise in einem verschlossenen Raum oder Behälter, zum Beispiel in einer abschließbaren Schreibtischschublade, gelagert werden.

Auch die verwendete Internetverbindung sollte sicher sein, weshalb das Heimnetzwerk mit einem Passwort geschützt werden sollte.

Auch das Verhalten im Homeoffice ist ähnlich zu dem im Büro. Auch zuhause sollte der Bildschirm bei Abwesenheit gesperrt werden und andere Dokumente oder Notizen so verstaut sind, dass niemand Zugang hat. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Türen und Fenster bei Abwesenheit geschlossen sind, sodass niemand Unbefugtes Zugang zu den Dokumenten erhalten kann.

Die wichtigste Verhaltensregel im Homeoffice ist jedoch, privates und dienstliches strikt zu trennen. So sollte der Arbeitsplatz so organisiert werden, dass sich private und dienstliche Dokumente nicht vermischen können. Es darf auch keine private Hardware wie USB-Sticks oder Festplatten an den Dienstcomputer angeschlossen werden.

Falls mit einem privaten Gerät Daten verarbeitet werden müssen, sollte darauf geachtet werden, dass die dienstlichen Daten verschlüsselt in einem separaten Bereich gespeichert werden, sodass keine Vermischung von privaten Daten mit dienstlichen Daten stattfinden kann. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass die Daten datenschutzkonform gelöscht werden, wie bereits im Blogartikel über Löschfristen erwähnt. Ein Verschieben in den Papierkorb und ein Leeren dessen reicht nicht aus, um die Daten unwiderruflich zu löschen.

Zusätzlich gibt es häufig weitere Vorschriften, die sich aus dem Datenschutzkonzept ergeben, damit auch im Homeoffice datenschutzkonform gearbeitet werden kann. Es sollte auch eine interne Absprache mit den Vorgesetzten und Kollegen erfolgen, sodass einheitliche Standards eingehalten werden können. Besonders wichtig ist hierbei die Sensibilisierung der Mitarbeiter, bei der wir Sie gerne unterstützen.

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